Da wir als Steuerberater einen sehr guten Einblick in die wirtschaftlichen und privaten Vorgänge unserer Mandanten haben und uns laufend mit deren Interessen auseinander setzen wird unsere Beratung sinnvoll im Rahmen des § 5 Nr. 2 RBerG durch eine rechtliche Beratung ergänzt.
Bei Abschluss von verschiedensten Vertragsarten können Sie stets auf unsere Hilfe zählen. Die abgedeckten Bereiche umfassen z.B. Darlehensverträge, Miet- und Pachtverträge, Schenkungen und komplizierte Gesellschafts- und Betriebsübergabeverträge.
Zu weiteren Möglichkeiten der Rechtsberatung stehen Ihnen unsere qualifizierten Kooperationspartner zur Verfügung.